🏥 Krankenfahrten mit Krankenkasse abrechnen

Schritt-für-Schritt-Anleitung – so bekommen Sie die Kosten erstattet.

Lesezeit: 6 Minuten · Kategorie: Krankenfahrten

Viele Menschen wissen nicht, dass Krankenfahrten in bestimmten Situationen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wir erklären, wann das möglich ist und wie Sie vorgehen.

Wann übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten unter folgenden Bedingungen:

  • Bei stationärer Krankenhausbehandlung (Aufnahme und Entlassung)
  • Bei vor- und nachstationärer Behandlung, wenn medizinisch notwendig
  • Bei ambulanter Behandlung mit ärztlicher Verordnung (Formular Muster 4)
  • Bei chronisch Kranken mit dauerhafter Behandlungsnotwendigkeit
  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. Dialyse, Chemo, Bestrahlung)

Was brauchen Sie?

  • Ärztliche Verordnung (Formular Muster 4) – vom Arzt ausfüllen lassen
  • Vorab-Genehmigung der Krankenkasse (bei einigen Kassen erforderlich)
  • Quittung / Rechnung von DRIWO

Schritt für Schritt

1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und bitten Sie um eine Verordnung für eine Krankenfahrt.
2. Holen Sie ggf. die Vorab-Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
3. Buchen Sie Ihre Krankenfahrt bei DRIWO.
4. Wir stellen Ihnen eine detaillierte Rechnung aus.
5. Reichen Sie Verordnung + Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wann die Krankenkasse eine Fahrt übernimmt

Krankenfahrten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur in bestimmten Fällen übernommen – das ist in § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie geregelt. In der Praxis geht es meist um vier Konstellationen: Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus, Fahrten im Rahmen einer Vor- oder Nachbehandlung, die einen stationären Aufenthalt vermeidet oder verkürzt, ambulante Behandlungen mit hoher Behandlungsfrequenz wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie sowie Fahrten von Menschen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung.

Zur letzten Gruppe zählen in der Regel Versicherte mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie Versicherte mit Pflegegrad 3 bis 5 unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist: Die Entscheidung trifft immer Ihre Krankenkasse, nicht das Fahrunternehmen und nicht die Praxis.

Die Verordnung: Muster 4

Grundlage jeder Abrechnung ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, das Formular Muster 4. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt trägt darin ein, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel erforderlich ist – Taxi beziehungsweise Mietwagen, Krankentransportwagen oder öffentliche Verkehrsmittel.

Bei ambulanten Fahrten ist in vielen Fällen zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig. Reichen Sie die Verordnung deshalb möglichst vor der ersten Fahrt bei Ihrer Kasse ein. Bei Serienfahrten wie Dialyse genehmigt die Kasse üblicherweise einen Zeitraum, sodass nicht jede einzelne Fahrt beantragt werden muss.

Was Sie selbst zahlen: die Zuzahlung

Auch bei genehmigten Fahrten tragen Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt gelten dabei als zwei Fahrten. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen; die Bescheinigung darüber stellt die Krankenkasse aus.

So läuft eine Krankenfahrt mit DRIWO ab

Sie melden den Termin telefonisch oder online an und sagen uns, ob ein Rollstuhl mitfährt und ob Sie eine Begleitperson dabeihaben. Wir holen Sie an der Haustür ab, helfen beim Ein- und Aussteigen und bringen Sie bis zur Anmeldung. Nach der Behandlung holen wir Sie zur vereinbarten Zeit oder nach Ihrem Anruf wieder ab. Die Verordnung bringen Sie zur Fahrt mit; wir rechnen im Rahmen der geltenden Regelungen ab beziehungsweise stellen Ihnen eine Rechnung zum Einreichen aus.

Für wiederkehrende Termine legen wir gern feste Fahrpläne an – gerade bei Dialyse dreimal pro Woche entlastet das spürbar, weil Sie nicht jedes Mal neu buchen müssen.

Häufige Fragen

Kann ich das Fahrunternehmen frei wählen?

Grundsätzlich ja, solange das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und mit Ihrer Kasse abrechnen kann. Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.

Werden Fahrten zur Reha übernommen?

Fahrten zu stationären Reha-Maßnahmen werden häufig übernommen; bei ambulanter Reha gelten strengere Voraussetzungen. Das entscheidet Ihre Kasse anhand der Verordnung.

Was ist, wenn die Kasse ablehnt?

Dann können Sie die Fahrt privat buchen – wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis. Gegen eine Ablehnung ist außerdem ein Widerspruch möglich; dabei hilft Ihnen Ihre Praxis oder eine Patientenberatung.

Ist ein Rollstuhltransport möglich?

Ja, mit unserem DRIWO XL. Bitte bei der Buchung angeben, ob ein Faltrollstuhl verstaut wird oder Sie sitzen bleiben möchten.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Ob Ihre Fahrt übernommen wird, entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse.

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